Klasse A und A2
Fahrzeugart:
mittelschwere und schwere Krafträder
Beschreibung:
Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Mindestalter: 18 Jahre
beschränkt auf Krafträder bis 35kW, jedoch nicht
mehr als 0,2 kW/kg (Klasse A2).
24 Jahre: unbeschränkte
Fahrerlaubnis für Krafträder (Direkteinstieg, Klasse A)
Mofa - Prüfbescheinigung
Beschreibung:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern
unter 7 Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter: 15 Jahre
Klasse BE
Fahrzeugart:
Kombination aus Pkw mit Anhänger
Beschreibung:
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte
der in die Kasse B fallenden Kombinationen übersteigen.
Die Grenzwerte sind überschritten, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
größer ist als 750kg und die zulässige Gesamtmasse der
Kombination 3.500 kg übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (begleitetes Fahren)
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